AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Gültigkeit

1.1. Für Verträge mit bineder.at gelten ausschließlich die hier angeführten AGBs. Abweichenden Regelungen in den AGBs des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.

1.2. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von bineder.at schriftlich und firmengemäß bestätigt werden.

§2 Produkte

2.1. Designdienstleistungen werden von bineder.at nach einem ausführlichen Gespräch mit dem Kunden erbracht. Bei Nichtgefallen von grafischen Entwürfen wird bineder.at das Recht eingeräumt innerhalb einer angemessenen Frist die Designvorschläge zu überarbeiten. Kann trotz sorgfältigem Bemühen den Kundenwünschen nicht entsprochen werden, behält sich bineder.at das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit durch bineder.at angefallenen Kosten sind vom Kunden zu tragen.

2.2. Für die von bineder.at im Auftrag des Kunden erstellten Webseiten kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Die inhaltliche Endkontrolle der Seiten und die Veröffentlichung der Seiten liegen in der Verantwortung des Kunden. Das Werknutzungsrecht an den erstellten Seiten geht in den Besitz des Kunden über. Für bineder.at gilt der Vertrag mit der Veröffentlichung der erstellten Seiten als erfüllt.

2.3. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten, bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten, sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Kunden bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Kunden.

2.4. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist bineder.at verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann bineder.at die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist bineder.at berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit durch bineder.at angefallenen Kosten sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu tragen.

2.5. Ein Versand von Datenträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Zusätzlich gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Kunden.

§3 Preise und Steuern

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die Kosten von Datenträgern sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Der Arbeitsaufwand aller Dienstleistungen (Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet.

3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

3.4. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, in Autrag gegebener Test- und Recherchedienstleistungen, rechtlichen Prüfungen, sowie außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

§4 Termine

4.1. bineder.at ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den vom bineder.at angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen des Kunden entstehen, sind von bineder.at nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von bineder.at führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist bineder.at berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

§5 Zahlung

5.1. Die von bineder.at gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.

5.2. Grundsätzlich werden 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (zB. Schulungen oder Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist bineder.at berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch bineder.at. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen bineder.at, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

§6 Urheber- und Nutzungsrecht

6.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen bineder.at bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung/Veräußerung durch den Kunden ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von bineder.at zieht Schadenersatzansprüche nach sich.

6.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert erhalten bleiben.

6.3. bineder.at geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, bineder.at über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen bzw. bineder.at dabei zu unterstützen.

6.5. Der Kunde räumt bineder.at das Recht ein, das Logo von bineder.at in die Websites des Kunden einzubinden und dieses mit der Website von bineder.at zu verlinken, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die angebrachten Hinweise auf den Urheber.

6.6. bineder.at behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§7 Rücktrittsrecht

7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von bineder.at ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunde daran kein Verschulden trifft.

7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von bineder.at liegen, entbinden bineder.at von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

§8 Gewährleistung

8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und sie innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.8. schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde bineder.at alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von bineder.at zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von bineder.at durchgeführt.

8.3. Ferner übernimmt bineder.at keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebskomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen), sowie auf Transportschäden und Programmänderungen/Ergänzungen/Eingriffe/Manipulationen von Dritten zurückzuführen sind.

§9 Haftung

9.1. bineder.at haftet für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist auf jeden Fall ausgeschlossen.

§10 Datenschutz

10.1. bineder.at speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

10.2. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

10.3. Beide Vertragspartner werden Daten und Informationen, die sie im Rahmen der Auftragserfüllung erlangt haben, vertraulich behandeln. Insbesondere werden sie Software, Dokumentationen, Source-Code vor unberechtigtem Zugriff schützen.

§11 Sonstiges

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

§12 Schlussbestimmung

12.1. Soweit nicht anders vereinbart, unterliegen die vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von bineder.at als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur soweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.